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Legale Aspekte der IVF Eizell Spende an beliebten Standorten

 

Für Patienten die eine Eizellspendebehandlung im Ausland planen, haben wir einen ausführlichen Vergleich der beliebtesten Reiseziele im Vergleich zum Heimatland der Patientin zusammengestellt. Falls Sie an einer IVF Behandlung mit Spendereizellen im Ausland interessiert sind, beginnen Sie mit dem download von diesem Bericht. 21 Seiten Vergleichsbericht kostenlos herunterladen.

 
Ein Auszug des Berichts kann man unten sehen:

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IVF gender selection Europe

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Regeln zur Fruchtbarkeitsbehandlung sind in der Tschechischen Republik etwas liberaler als in den restlichen europäischen Ländern. Natürlich gibt es auch hier Einschränkungen. Falls Sie in der Tschechischen Republik eine Behandlung machen möchten, sollten Sie folgende Regeln kennen:

  • Die aktuelle Gesetzgebung besagt, daß wenn eine Frau ein Kind gebärt, sie die legale Mutter ist. Das heißt selbst wenn man ein Kind durch Eizellspende als Empfängerin austrägt, ist man die Mutter des Kindes in den Augen des Gesetz.
  • Die Spende von Eizellen oder Samen ist eine freiwillige Angelegenheit bei der die Empfängerin und die Spenderin beide anonym bleiben. Die Spenderin kann nur weiblich und im Alter von 18 bis 35 Jahren sein und kann keine legalen Bindungen haben.
  • Die Spenderin erhält kein Geld. Nur die Behandlungskosten werden bezahlt.
  • Die Klinik ist verpflichtet die medizinischen Daten der Spenderin 30 Jahre lang aufheben. Es finden Inspektionen statt, die sicherstellen, daß sich die Klinik daran hält. Manche Menschengruppen sind sehr besorgt, über den Mangel der medizinischen Kontrolle der Spenderinnen. Die 30-jährige Gewährleistung könnte beweisen, daß die Spenderinnen an keinem medizinischen Trauma leiden oder wenn es einen schlechten Einfluß auf ihre Gesundheit hat, kann man so in der Zukunft helfen.
  • Die Geschlechtsauswahl wird nur unter dem Umstand erlaubt, eine schwere genetische Erkrankung zu vermeiden. Das heißt, wenn der Doktor bemerkt, es gibt eine Chance, daß das Kind eine genetische Krankheit erbt, welche mit dem Geschlecht zu tun hat, kann er/sie das andere Geschlecht empfehlen, um dies zu vermeiden. Erkrankungen:
    a) die im Konflikt mit der postnatalen Entwicklung des Kindes stehen
    b) die das Leben des Kindes verkürzen könnten
    c) die eine Behinderung oder andere schwere gesundheitlichen Probleme auslösen könnte
    d) die unheilbar sind
  • Es ist nicht legal alleinstehenden Frauen oder gleichgeschlechtlichen Paaren eine Behandlung anzubieten.
  • Das „unfruchtbare Paar“ ist eine Frau und ein Mann die intim zusammenleben.
  • 49 Jahre ist das maximale Alter der Empfängerin bei Eizellspende.

SPANIEN

Das Gesetz in Spanien schreibt vor, daß menschliche künstliche Befruchtungsmethoden inklusive IVF mit Spendereizellen absolut anonym für die Spenderin sein muß. Es besagt, daß die Identität der Spenderin niemals preisgegeben werden darf. Im weiteren, ist die Eizellspende freiwillig und altruistisch und Ansprüche an die Eltern sind nicht erlaubt.

Das Kind, das als Ergebnis der IVF mit Spendereizellen geboren wird (Embryospende, Samenspende und so weiter) wird legal als Kind des Paares registriert, das zur Kinderwunschbehandlung kam.

Die Gesetzgebung in Spanien erlaubt einige Kinderwunschbehandlungen und reproduktive Methoden, die noch in wenigen europäischen Ländern erlaubt sind. Behandlungen wie zum Beispiel PGD, Embryoauswahl, Geschlechtsauswahl, Embryospende, Samenspende, IVF mit Spendereizellen – mit einer Ausnahme, daß die Geschlechtsauswahl nur erlaubt ist, um erbliche genetische Erkrankungen zu verhindern. Es ist wichtig zu wissen, daß auch alleinstehende Frauen behandelt werden können.

Legale Angelegenheiten für die Empfängerin

  • Jede Frau im Alter von 18 Jahren oder älter, als legale Person, darf künstliche reproduktive Methoden mit schriftlicher Genehmigung nutzen.
  • Kinderwunschbehandlungen und reproduktive Methoden sind für Frauen verfügbar egal was ihre sexuelle Orientierung ist oder ob sie verheiratet sind.
  • Im Fall, daß eine Empfängerin mit einem Mann verheiratet ist, muß auch der Mann zustimmen. Dies ist bei einer offiziellen Trennung nicht der Fall.

Legale Angelegenheiten der Spenderin

  • Die Spenderin wird vom medizinischen Personal ausgesucht. In der spanischen Gesetzgebung steht, daß das medizinische Team für die Auswahl der Spenderin verantwortlich ist. Es ist absolut verboten, daß die zu behandelnde Patientin die Auswahl trifft.
  • Spenderanonymität muß gewährleistet sein
  • Die maximale Kompatibilität und phänotypische und immunologische Ähnlichkeiten der Empfängerin muß gegeben sein.

Gefrorene Eizellen

Eine Vorabgenehmigung des spanischen Gesundheitsamts wird für die Verwendung von gefrorenen Eizellen benötigt. Die übrigen Embryonen, die währen einer Kinderwunschbehandlung nicht verwendet wurden, dürfen mit Genehmigung bei einer Bank eingefroren werden. Die Kryopräservierung (das Einfrieren) darf solange verlängert werden bis die Doktoren entscheiden, daß es nicht mehr medizinisch notwendig ist.
Alle zwei Jahre muß das Paar oder die alleinstehende Frau die Zustimmung was mit den gefrorenen Embryonen passieren soll, erneuern oder verändern.

Die gefrorenen Eizellen können verwendet werden:

  • vom Paar oder der alleinstehenden Frau
  • als Spende für Forschungszwecke
  • als Spende für andere Reproduktionen

UKRAINE

Die Verwendung reproduktiver Techniken bei Kinderwunschbehandlungen (wie IVF mit Spendereizellen) wird vom Ukrainischen Gesetz erlaubt und reguliert.

Eizellspende ist in der Ukraine mit verschiedenen Gesetzgebungen zusammengelegt und ist ohne Einschränkung erlaubt.

IVF-Gesetz in der Ukraine

  • Falls ein geborenes Kind das Ergebnis einer künstlichen reproduktiven Technik zum Beispiel IVF mit Spendereizellen ist, sind die legalen Eltern natürlich das Empfängerpaar.
  • Ein Mann ist der Vater eines geborenen Kindes, welches das Ergebnis von künstlicher reproduktiver Technik ist, falls seine Frau dieses Kind gebärt und er eine Vereinbarung unterschrieben hat.
  • Die Geschlechtsauswahl ist gesetzlich erlaubt – PGD (Präimplantationsdiagnostik) ist erlaubt, um ein gesundes Embryo und das zukünftige Geschlecht des Babys zu bestimmen.
  • Das Gesundheitsministerium der Ukraine bestimmt die Konditionen und Regeln unter welchen die IVF mit Spendereizellen und Embryotransfer durchgeführt werden. Mit der Schlussfolgerung, daß die Frau volljährig ist, und es eine schriftliche Vereinbarung gibt, und das die Anonymität der Spenderin gewährleistet und absolut geheimgehalten wird.
  • Wer berechtigt ist eine künstliche reproduktive Technik in Anspruch zu nehmen, ist im bürgerlichen Gesetzbuch der Ukraine festgelegt.
  • Artikel 281 besagt:
    Entweder eine Frau oder ein Mann in volljährigem Alter hat das Recht künstliche reproduktive Techniken nach medizinischem Rat und unter den Kondition und in der Reihenfolge der Gesetzgebung in Anspruch zu nehmen.
  • Patienten steht es frei, welche legal arbeitende Klinik sie zur Ausführung der künstlich reproduktiven Behandlung auswählen.
  • Behandlungen die eine künstlich reproduktive Technik anwenden dürfen nur in einer anerkannten Einrichtung des Gesundheitswesens durchgeführt werden.
  • Ein medizinisches Attest, eine schriftliche Bestätigung und eine Bewerbung, die vom Gesundheitsministerum der Urkraine genehmigt wurde, werden für die Inanspruchnahme der künstlich reproduktiven Technik gebraucht.
  • Es werden keine elterlichen Rechte an die Eizellspenderin übergeben.

POLEN

Probleme bezüglich der Spende und des Empfangens von Eizellen, Embryonen oder Gameten wurde durch die Gesetzgebung in Polen im Jahr 2014 geregelt.

IVF-Recht in Polen

  • IVF ist legal – sowie künstlich reproduktive Behandlungen wie Eizell und Embryokryopräservierung und Aufbewahrung;
  • IVF mit Spendereizellen ist anonym – es wird empfohlen, daß die Spenderin und die Empfängerin einen ähnlichen Phänotyp haben (Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe und Größe);
  • eine IVF Behandlung wird verheirateten Paaren oder Partnern gewidmet (der Partner muß als werdender Vater eine Vereinbarung unterschreiben);
  • nach polnischem Gesetz gibt es kein Höchstalter einer Frau für IVF. Polnische Kinderwunschkliniken arbeiten nach den Empfehlungen der internationalen medizinischen Verbänden und für die meisten liegt das Höchstalter der Eizellspende bei 49. Es gibt auch Kinderwunschkliniken in Polen, wo Frauen über 50 behandelt werden können.
  • PGS (Präimplantationsdiagnostik) wird von Doktoren empfohlen;
  • Geschlechtsauswahl mit PGD ist aus medizinischen Gründen möglich.

Alle reproduktiven Methoden wie Eizellspende, IVF und so weiter sind in polnischen Kliniken vorhanden. Polnische Kinderwunschzentren werden oft von ausländischen Patientinnen besucht, speziell aus Großbritannien oder selbst aus Deutschland wo ähnliche Eingriffe nicht erlaubt sind.

RUSSLAND

Die Gesetzgebung zur Eizellspende in Russland ist eine der liberalsten in den europäischen Ländern.

Man sollte dies über die legale Regelung wissen:

  • Anonyme Eizellspende ist erlaubt aber nur mit einer Indikation, daß die Spenderin im Alter von 18 und 35 ist und schon ein gesundes Kind hat. Eine bekannte Spenderin ist ebenso erlaubt
  • Die Anonymität der Spenderin wird versichert.
  • Kliniken dürfen die Spenderin finanziell ausgleichen.
  • Jede Frau im geburtsfähigen Alter hat das Recht auf künstliche Befruchtung und Einnistung eines Embryo.
  • Alle persönlichen Patientendaten sind geheim und werden durch medizinische Schweigepflicht geheimgehalten, was heißt, daß keine Empfängerin über die anonyme Spenderin informiert wird und keine Spenderin über die Empfängerin.
  • Spenderdaten, die die Empfängerin erhält, könnte folgende Information enthalten: Nationalität, Aussehen, wichtige medizinische Details.
  • Ein verheiratetes Paar, daß die Einverständnis für eine Kinderwunschbehandlung (auch Eizellspende) gibt, sind die legalen Eltern des Kindes, daß von dieser künstlichen reproduktiven Technik entstanden ist.
  • Das maximale Eizellspendealter für Frauen ist in Russland höher und liegt bei 50 Jahren.
  • Eizellspende ist in Russland nicht nur verheirateten Paare möglich, aber auch für Männer und Frauen, die unverheiratet oder alleinstehend sind – wie im neuen Gesetz steht: „die Geburt eines Kindes eines alleinstehenden Elternteils bildet eine Familie, eine vertikale Familie, welches die Basis und Struktur einer stabilen Gesellschaft ist“
  • Die künstliche Befruchtung ist nur zugelassenen Kliniken erlaubt
  • Geschlechtsauswahl ist erlaubt, aber nur mit der Ausnahme wenn ein Risiko zu vererblichen genetischen Krankheiten besteht, die durch Auswahl des Geschlechts ausgeschlossen werden könnte.
  • Russische Mitbürger haben das Recht auf Kryopräservation (das Gefrieren der Eizellen oder Embryonen)
  • Keine Eizellen, Embryonen und so weiter dürfen für industrielle Zwecke verwendet werden.

AMERIKA – USA

Es gibt keine Regierungsbehörde in den Vereinigten Staaten, die künstlich reproduktive Techniken direkt reguliert. Die Kinderwunschindustrie in den USA hat viel mehr Freiheit als andere Branchen der Medizin und Gesundheit. Das liegt daran, daß die Forschung im Unfruchtbarkeitsgebiet nicht von der Regierung der USA bezahlt wird. Wenn es um Regeln der medizinischen Fachgebieten geht, sind Unfruchtbarkeitsbehandlungen und Techniken in der Gruppe mit den wenigsten Gesetzen. Ethische Fragen und Standarte werden von den Ärzten und den Forschern selbst bestimmt.

Die Kinderwunschkliniken in den Vereinigten Staaten sind nicht wie in Europa gesetzlich zugelassen. Es gibt keine richtigen Gesetze und Standards für die Pflege der Eizellspenderin und die Rekrutierungsmethoden. Die Gesetzgebung der reproduktiven Techniken in den USA sind in einem sogenannten „laissez-faire“ Status, was heißt die Politik mischt sich nicht ein. Dies passiert oft, wenn sich Forscher und Ärzte nicht über die Regeln einigen können. Es gibt allerdings keinen Zweifel, daß eine Aufsicht gebraucht wird, wenn das Ziel gute reproduktive Pflege auf höchstem Qualitätsniveau ist und um Risiken zu minimieren. Man braucht sich keine Sorgen um die Behandlungsqualität in den USA machen, da es einen hohen Standard gibt, aber diese Dinge sollten von einer qualifizierten Aufsichtsbehörde kontrolliert werden. In den USA glauben Ärzte und Forscher, daß eine Aufsicht von einer Institution der medizinischen Gemeinschaft kommen sollte. Zusammengefasst, falls Sie in die Vereinigten Staaten reisen, um eine IVF Behandlung mit Eizellspende zu machen, gibt es keine Gesetze, um die Sie sich Sorgen machen müssten. Die USA ist ohne Regeln in Bezug auf Eingriffe in diesem Gebiet und mit IVF, PGD, Eizellspende und so weiter haben Sie grünes Licht.

MEXIKO

Die Verwendung von gespendeten Eizellen und Embryonen für die Behandlung von Unfruchtbarkeit ist in Mexiko gestattet. Eizellspende und Embryospende ist in Mexiko weitläufig erhältlich und zugänglich. Das Gefrieren der befruchteten Eizellen und die Aufbewahrung für die Zukunft ist auch legal – Eizell Kryopräservation. Eizellspende, PGD oder PND sind nicht ausdrücklich gesetzlich in Mexiko geregelt. Das bürgerliche Gesundheitsgesetz und die Regeln der Wissenschaftlichen Forschung besagen, daß eine künstliche Reproduktion erlaubt ist, um Unfruchtbarkeitsprobleme zu beseitigen, die nicht anders behoben werden können.

Sozialer, kultureller und moralischer Glauben des Paares muss respektiert werden, selbst wenn es sich von der untersuchenden Behörde unterscheidet.

Die Regeln des bürgerlichen Gesundheitsgesetz und die Regeln der Wissenschaftlichen Forschung schreiben weiter vor, daß eine Forschung an Embryonen nur zum Wohle des Embryo und der schwangeren Mutter durchgeführt werden darf. Die Sicherheit muß garantiert werden und keine schwerwiegenden Risiken dürfen involviert sein.

GRIECHENLAND

Das griechische Gesetz für die Verwendung von künstlich reproduktiven Techniken richtet sich nach dem Wohle des gezeugten Kindes. Griechenland ist ein guter Platz für Eingriffe wie Eizellspende, wenn wir von Gesetzgebung sprechen.

Das griechische Gesetz besagt

  • Das Höchstalter liegt bei 50 Jahren für Frauen, die eine IVF Behandlung und andere Kinderwunschbehandlungen durchführen. Es gibt kein Höchstalter bei Männern.
  • Behandlungen sind für gleichgeschlechtliche Paare nicht „rigoros“ verboten. Eine Frau kann eine notarielle Urkunde unterschreiben, die besagt, daß sie sich als alleinstehende Frau für einen Eingriff Samenspende entscheidet.
  • Unverheiratete Paare müssen eine notarielle Urkunde unterschreiben, die besagt, daß die Frau alleinstehend ist. Falls es einen Partner gibt, muß er eine Vereinbarung unterschreiben, die besagt, daß er willig ist der legale Vater des gezeugten Kindes zu sein. Die notariellen Kosten liegen zwischen €40 und €70 und die Urkunde wird unterschrieben, wenn das Paar in Griechenland eintrifft.
  • Wie in vielen anderen Ländern ist die Geschlechtsauswahl nur erlaubt, wenn es medizinische Gründe gibt und nur wenn es zum Wohl des Kindes ist.
  • Eizell und Samenspende ist anonym.
  • Eizellspende wird nur als altruistische Tat akzeptiert – die Bezahlung der Spenderinnen erfolgt nur für die verpassten Arbeitstage.
  • Die Empfängerin und Spenderin müssen eine Vereinbarung unterschreiben (Standardvereinbarung), die ihre Rechte sichern.
    Die Spenderin kann maximal 35 Jahre alt sein.
  • Alle üblichen Untersuchungen und medizinischen Tests müssen unter Beachtung der HFEA Richtlinien gemacht werden.

Gesetze die den Embryotransfer betreffen

  • Falls eine Frau unter 35 Jahren ihre eigenen Eizellen verwendet, können ein oder zwei Embryonen transferiert werden
  • Eine Frau die über 35 Jahren alt ist aber unter 40 Jahren alt, darf bis zu zwei Embryonen transferieren falls sie ihre eigenen Eizellen nutzt und falls es ihr erster oder zweiter Behandlungszyklus ist.
  • Das Höchstalter einer Frau, die ihren eigenen Eizellen nutzt ist 40 Jahre und bis zu drei Embryonen können transferiert werden, und bis zu 4 Embryonen, falls sie über 40 ist.
  • Wenn man Spendereizellen nutzt, dürfen alle Frauen nur bis zu zwei Embryonen übertragen.

AUSTRALIEN

Ähnlich wie in den USA, hat Australien etwas andere Regeln in verschiedenen Teilen des Landes und genau wie in den USA gibt es mehr Richtlinien als richtige Gesetzgebung. Dies Richtlinien stammen von verschiedenen Institutionen wie National Health und Medical Research Council (NHMRC) und Australian Health Ethics Committee (AHEC).

Der Verhaltenskodex wurde von der Reproductive Technology Accreditation Committee (RTAC) der Fertility Society von Australien zusammengestellt.

Australisches IVF-Gesetz

  • Das Kaufen oder Verkaufen von menschlichen Organen wie Samen, Eizellen und Embryonen ist gesetzlich verboten.
  • Embryo- und Eizellspende ist in allen australischen Staaten und Gebieten legal.
  • Eine Klinik wird nur zugelassen, wenn sie den Richtlinien und dem Verhaltenskodex Folge leistet (nehmen Sie nur zugelassene Kliniken!)
  • Es muß sichergestellt werden, daß die Spenderin legal verfolgt werden kann, falls die Kinder ihre genetischen Eltern und Geschwister kennenlernen möchten. Die Anzahl der Nachkommen einer Spenderin muß begrenzt sein.
  • Die Empfängerin sollte ihre Embryonen nicht an ein anderes Paar spenden. Embryonen die aus gespendeten Eizellen entstanden sind, können nicht an jemanden weiter gespendet werden, aber es gibt in bestimmten Fällen eine Ausnahme
  • Spenderwünsche an wen die Embryonen gespendet werden sollen, müssen respektiert werden.
  • Embryonen können an bekannte Empfängerinnen gespendet werden, die sie selbst gefunden haben oder an eine Klinik, die sie dann an ein geeignetes Paar spendet.
  • In Staaten wo es keine Rechtsprechung gibt, dürfen Paare ihre Eizellen und Embryonen nur an Empfängerinnen spenden, die ihren Erwartungen entsprechen in Bezug auf Religion, Hintergrund und Familienstand.
  • NHMRC Richtlinien besagen, daß gefrorene Eizellen und Embryonen fünf Jahre aufbewahrt werden können, mit der Möglichkeit dies um weitere fünf Jahre zu verlängern.
  • Die Spenderin ist in keinem Fall für das geborene Kind verantwortlich.
  • Menschen die aus einer Spende geboren wurden, haben kein Erbrecht auf Eigentum der Spenderin.
  • Die Mutter, die das Kind geboren hat, ist die legale Mutter des Kindes einer Eizellspende.
  • Wenn das Kind 18 Jahre alt ist, darf es Information über die Spenderin beim Standesamt erfahren
  • Kinderwunschbehandlungen sind Frauen über 50 Jahren nicht erlaubt und Frauen, deren Gesundheit durch eine Schwangerschaft gefährdet sein könnte.

Lesen Sie mehr über die Rechtsprechung in Australien

New South Wales ist dem Assisted Reproductive Technology Act 2007 und der Regulation aus dem Jahr 2009 unterworfen, lesen Sie hier.

Victoria ist dem Assisted Reproductive Treatment Act 2008 und der Regulations aus dem Jahr 2009 unterworfen, lesen Sie hier.

West Australien ist dem Human Reproductive Technology Act 1991 und dem Human Reproductive Technology Act Directions 2004 unterworfen. Für weitere Information klicken sie hier.

Süd Australien ist dem Assisted Reproductive Treatment Act 1988 das in Verbindung mit Assisted Reproductive Treatment Regulations 2010 unterworfen.

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INDIEN

Künstliche Befruchtung ist in Indien nicht gesetzlich geregelt. Doktoren und anderes medizinisches Personal muß grundsätzlichen Regeln des indischen Gesetz folgen.

  • Ein Kind, daß durch die Hilfe von künstlicher Befruchtung gezeugt wurde, wird rechtmäßig anerkannt, wenn es in eine Ehe geboren wird.
  • Spenderinnen sind anonym.
  • Es könnte sein, daß mehr als ein unterzeichneter Vertrag notwendig sein wird zwischen der Empfängerin und der Spenderin und zwischen der Spenderin und der Klinik, die diesen Eingriff durchführt.
  • Der Vertrag beschreibt welche Verantwortungen sowohl die Empfängerin als auch die Spenderin trägt.
  • Der Vertrag ist nicht gleich einer Einverständniserklärung. Man braucht beides und beide haben legale Konnotationen die sehr wichtig sind im Falle eines unglücklichen Vorfalls.
  • Die Spenderin sollte von einem Anwalt beraten werden.
  • Die Spenderin wird in keinem Fall für das Kind verantwortlich sein und muß wichtige Dokumente unterzeichnen, damit dies gewährleistet wird.
  • Eine anonyme Spenderin könnte in manchen Fällen vorgeschrieben sein
  • Das Gericht könnte dem Kind Informationen über die Spenderin erlauben.
  • Die Spenderin wird für ihre Dienstleistung bezahlt, aber niemals für die Eizellen, egal ob eine Schwangerschaft entsteht.
    Kurzzeitversicherungen werden von Kliniken angeboten für Spenderinnen ohne Versicherung.

LETTLAND

Nach nationalem Gesetz ist Eizellspende in Lettland möglich, aber nur für heterosexuelle Paare. Diese Paare haben das Recht eine Spenderin auszusuchen, die dem Alters und Gesundheitskriterium entspricht. Spenderinnen müssen im Alter von 18 bis 34 Jahre sein. Sie müssen körperlich und mental gesund sein. Medizinische Standardtests und Untersuchungen sind notwendig. Es gibt genetische Untersuchungen und psychiatrische Befragungen. Lettische Gesetzgebung besagt jede Spenderin muß anonym bleiben. Man kann die Spenderin nicht auf einem Foto betrachten oder persönlich kennenlernen. Als Empfängerin kann man die Spenderin auswählen basierend auf einem Auswahlkriterium, die etwa 20 Dinge beinhaltet. Diese Kriterien sind Alter, Blutgruppe mit Rh-Faktor, Haarfarbe, Augenfarbe, Größe, Gewicht. Man erfährt auch eine Kleinigkeit über das Leben der Spenderin.

ZYPERN

Gesetze und Gesetzgebung in Bezug auf Eizellspende und anderer künstlichen Befruchtung sind in Nord und Südzypern unterschiedlich.

  • Die Behandlung steht nicht nur heterosexuellen Paaren, aber auch Gleichgeschlechtlichen und alleinstehenden Frauen zur Verfügung.
  • Geschlechtsauswahl ist nicht nur aus medizinischen Gründen erlaubt, aber auch um die Familie auszubalancieren
  • Das Höchstalter der Spenderin liegt bei 35 Jahren
  • Leihmutterschaft ist nicht erlaubt
  • Das Höchstalter für Patientinnen, die eine IVF Behandlung durchführen ist 45 Jahre
  • Kryopräservierung der Eizellen ist erlaubt
  • Der Zeitraum der Embryonen- und Gametenaufbewahrung ist unbegrenzt
  • Eizellspende ist anonym
  • Eine Spenderin kann bis zu 5 Mal Eizellen spenden (das Problem hier besteht darin, daß es keine Registrierung gibt, deshalb kann man nicht sichergehen, daß jemand nicht mehr als 5 Mal spendet)
  • Das Gesetz schreibt vor, daß die Spenderin medizinisch getestet und auf verschiedene Krankheiten untersucht wird.

GROSSBRITANNIEN

Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) übersieht alle Regeln der künstlichen reproduktiven Techniken in Großbritannien. Damit die Klinik legal zugelassen wird, muß sie von HFEA amtlich zugelassen werden. Falls Sie sich für Eizellspende in Großbritannien entscheiden, sollten sie folgendes wissen:

  • Kryopräservierung der Embryonen ist erlaubt
  • Eizell- und Samenspende ist erlaubt
  • Embryoscreening ist erlaubt, um vererbliche Krankheiten zu erkennen.
  • Vor Kurzem wurde die Nutzung von Hybridembryonen für medizinische Forschungszwecke in Großbritannien erlaubt.
  • Frauen unter 40 dürfen maximal zwei Embryonen übertragen und über 40 bis zu maximal drei Embryonen. Bald könnte es zu einem Einzelembryo-Übertragungssystem in Großbritannien übergehen.
  • Spenderinnen sind nicht anonym. Die Details der Spenderin werden in einem Verzeichnis der HFEA erfasst. Im Alter von 16 Jahren hat das Kind die Möglichkeit Informationen, die nicht die Spenderin identifizieren, zu erhalten und wenn es 18 Jahre alt wird, kann es auch den Namen der Spenderin, das Geburtsdatum und die Adresse erfahren. Das Kind hat das Recht zu wissen, ob es genetische Halbgeschwister hat, falls die Spenderin auch an andere gespendet hat.
  • Eine Spenderin darf bis zu 10 Kinder haben
  • Behandlungen sind verheirateten Frauen, Lesben und alleinstehende Frauen möglich
  • Die Empfängerin, die das Kind gebärt ist die legale Mutter auch wenn das Kind durch Eizellspende entstanden ist.
  • Die Spenderin hat kein legales Recht oder finanzielle Verantwortung dem Kind gegenüber. Es ist kein Vertrag notwendig weil dies automatisch gegeben ist.
  • Falls die Spenderin bekannt ist, kann man einen legalen Vertrag abschließen über den Umgang mit dem Kind, aber sie wird kein legaler Elternteil sein und es wäre besser man sucht sich rechtlichen Beistand.
  • Man entscheidet selbst, ob man dem Kind von seinem/ihrem Ursprung erzählt.
  • Die Spenderin hat das Recht bei HFEA über die Ergebnisse der Eizellspende nachzufragen und sie darf wissen, ob es ein Mädchen oder Junge wurde. Sie darf jedoch nicht die Identität erfragen.
  • Die Spenderin hat das Recht auf Bezahlung bist zu 750 Pfund pro Spendezyklus.

BRASILIEN

Kinderwunschkliniken arbeiten nach Staatsregeln. Red Latinoamericana de Preproduccion Assistida regelt die meisten Kliniken.

Gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Frauen können in Brasilien IVF Behandlungen bekommen.

ICSI: Erlaubt

Prägenetische Diagnose: Erlaubt (Geschlechtsauswahl nicht erlaubt)

Assisted hatching: Erlaubt

IVF Leihmutterschaft: Erlaubt (die Leihmutter muß mit den werdenden Eltern verwandt sein und eine Bezahlung ist verboten)

ARGENTINIEN

Es gibt im Moment keine Gesetzgebung die Eizellspende und andere Kinderwunschbehandlungen in Argentinien regelt.

  • Man glaubt, daß Spender anonym sein sollen wie in anderen südamerikanischen Ländern.
  • Empfängerinnen sollten maximal 50 Jahre alt sein
  • Die Spenderinnen sollten zwischen 20 und 30 Jahren alt sein

IVF IM AUSLAND
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